Als Hausbesitzer ist die Wohngebäudeversicherung unverzichtbar. Sie schützt dich vor den finanziellen Folgen von Sachschäden und deckt das Gebäude sowie alle fest eingebauten Gegenstände ab. Im Falle eines Schadens, wie z.B. durch Feuer, erhältst du eine Entschädigung für die entstandenen Schäden. Auch Leitungswasserschäden, Überspannungsschäden, Hagel- und Sturmschäden ab Windstärke 8 sowie Explosionen, Implosionen und Schäden durch Blitzschlag sind abgedeckt.
Die Elementarschadenversicherung ist besonders wichtig, um sich vor den Folgen von Naturereignissen zu schützen. Je nach Region, in der du lebst, kannst du dein Eigenheim z.B. vor Überschwemmungen, Schneedruck oder Vulkanausbrüchen absichern. Auch eine Absicherung gegen Erdbeben, Lawinen oder Erdrutsche ist möglich.
Sowohl Mieter als auch Hausbesitzer sollten unbedingt eine Hausratversicherung abschließen. Diese sichert bewegliche Gegenstände wie Elektrogeräte, Kleidung und Möbel ab. Bei Schäden durch Feuer, Einbruch, Wasser oder Überspannung übernimmt die Hausratversicherung die entstandenen Kosten. Plattformen wie Tarifcheck können dabei helfen, passende Versicherungsangebote zu finden.
Es ist ratsam, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, um bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten finanziell abgesichert zu sein. Sie übernimmt die Kosten für Mediation, außergerichtliche Streitbeilegung, Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Aufwendungen für Sachverständige.
Die private Haftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss. Sie deckt Schäden ab, die z.B. durch Gäste in der Wohnung oder durch Unfälle auf glattem Boden entstehen. Hauseigentümer und Mieter sollten unbedingt eine Haftpflichtversicherung abschließen. Zudem gibt es neuere Angebote wie Haus- und Wohnungsschutzbriefe, die z.B. Kosten für die Entfernung von Wespennestern oder die Reinigung von Abflussrohren übernehmen. Auch das Öffnen der Tür durch einen Schlüsseldienst ist abgedeckt.
Manche Hauseigentümer sind der Ansicht, dass sie ihre Mieter dazu verpflichten können, bestimmte Versicherungen abzuschließen, wie beispielsweise eine Haftpflichtversicherung. Tatsächlich ist in vielen Mietverträgen eine entsprechende Klausel enthalten. Diese ist jedoch nichtig, da kein Immobilienbesitzer das Recht hat, die Mieter seiner Räumlichkeiten zu verpflichten. Es ist lediglich möglich, eine Empfehlung auszusprechen, bestimmte Versicherungen abzuschließen.
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